Aktualisiert am 12/9/2024
Was lange in der Politik diskutiert wurde, wird jetzt Realität: Die Rentenversicherungspflicht für Selbstständige ist geplant!
Laut dem Ampel-Koalitionsvertrag gilt künftig für alle Selbstständigen, die ein neues Gewerbe oder eine neue Tätigkeit aufnehmen, die Pflicht, sich in der gesetzlichen Rentenversicherung abzusichern. Aber keine Sorge, es gibt eine Alternative: Wer nachweisen kann, dass er eine private Altersvorsorge hat, die insolvenz- und pfändungssicher ist und eine Rente garantiert, kann sich befreien lassen.
Was das für dich als Selbstständiger bedeutet und wie du geschickt deine Optionen nutzt, um der gesetzlichen Altersvorsorgepflicht zu entkommen, erfährst du hier im Detail.
Eine gute Rentenversicherung ist für Selbstständige und Freiberufler ebenso unverzichtbar wie für Arbeitnehmer. Der entscheidende Unterschied: Während Arbeitnehmer verpflichtet sind, in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen, gilt diese Pflicht für Selbstständige bisher nur in wenigen Ausnahmefällen. Doch genau das soll sich bald ändern!
Der Hauptgrund dafür ist, dass von den rund vier Millionen Selbstständigen und Freiberuflern in Deutschland ca. drei Millionen von Altersarmut bedroht sind. Diese dramatische Zahl wurde durch einen Forschungsbericht des IZA aufgedeckt.
Die Rentenversicherungspflicht für Selbstständige soll laut Koalitionsvertrag eingeführt werden.
Wann genau das umgesetzt wird und was genau unter den Begriff „neue Selbstständigkeit“ fällt, ist allerdings noch offen.
Höchstwahrscheinlich wird die Rürup-Rente das einzige private Altersvorsorgeprodukt sein, mit dem du dich von der Altersvorsorgepflicht befreien kannst.
2012
Arbeitsministerin Ursula von der Leyen macht einen Vorschlag zur Rentenversicherungspflicht für Selbstständige.
2019
Arbeitsminister Hubertus Heil plant die Einführung der Versicherungspflicht (COVID-19-Pandemie macht ihm einen Strich durch die Rechnung).
2024
Stellungnahme der Bundesregierung: „Im Koalitionsvertrag wurde vereinbart, für alle neuen Selbstständigen, die keinem obligatorischen Alterssicherungssystem unterliegen, eine Pflicht zur Altersvorsorge mit Wahlfreiheit einzuführen. Selbstständige sollen in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sein, sofern sie nicht im Rahmen eines einfachen und unbürokratischen Opt-out ein privates Vorsorgeprodukt wählen, das bestimmten Voraussetzungen genügen muss.“ (Quelle: Bundestag)
Selbstständige und Freiberufler
Berufsgruppen, die bereits heute versicherungspflichtig sind (z. B. Künstler, Handwerker)
Als Selbstständiger sollst du zwischen zwei Optionen für die Berechnung wählen können:
Regelbeitrag (bis zum vierten Jahr nach Aufnahme: Halber Regelbeitrag)
Einkommensabhängiger Beitrag (18,6 % des Einkommens)
| 2024 | 2025 |
---|---|---|
Regelbeitrag | 657,51 € mtl. | 696,57 € mtl. |
Halber Regelbeitrag | 328,76 € mtl. | 348,29 € mtl. |
Mindestbeitrag | 100,70 € mtl. | 103,42 € mtl. |
Höchstbeitrag | 1.403,30 € mtl. | 1.497,30 € mtl. |
Die Rentenversicherungspflicht für Selbstständige wird teilweise kritisiert. Die häufigsten Gegenargumente sind:
Finanzielle Belastung für Selbstständige, insbesondere in der Gründungsphase
Eingeschränkte Flexibilität bei der Wahl der Vorsorgeprodukte
Bürokratischer Aufwand, da Selbstständige Nachweise über Einkünfte und Absicherung erbringen müssen
Kein Anspruch auf Kapitalauszahlung, da nur monatliche Verrentung möglich ist
Nach Prüfung der Kritik hält die Bundesregierung die Pflicht zur Altersvorsorge für Selbstständige allerdings immer noch für sachgerecht. (Quelle: Deutscher Bundestag Drucksache 20/12611)
Wer sich nicht von der Versicherungspflicht befreit, wird verpflichtet, in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen. Das werden wohl die wenigsten Selbstständigen freiwillig machen wollen. Durch die Opt-out Möglichkeit kannst du dich allerdings von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen.
Wenn du nachweisen kannst, dass du ausreichend privat vorgesorgt hast, kannst du dich befreien lassen. Als „ausreichend“ definiert die Bundesregierung Produkte, die folgende Kriterien erfüllen:
Pfändungssicher
Insolvenzgeschützt
Garantierte monatliche Rente
Ausreichende Beitragshöhe
Aus heutiger Sicht kommt für die Befreiung nur die Rürup-Rente in Frage. Diese ist schon heute für Selbstständige aufgrund ihrer hohen Steuervorteile attraktiv. Seit 2024 dürfen bereits 100 % der Beiträge abgesetzt werden.
Dieser Steuervorteil existiert, um Selbstständige zu motivieren privat vorzusorgen. Jetzt besteht die Befürchtung, dass dieser Steuervorteil abgeschafft wird, sobald die Vorsorge verpflichtend wird (da dann kein Anreiz mehr nötig ist). Das ist ein weiterer Grund, sich noch rechtzeitig die aktuellen Konditionen zu sichern. Die Rentenversicherungspflicht für Selbstständige im Überblick:
Hast du bereits mit einer Rürup-Rente vorgesorgt, kannst du den „Opt-out“ nutzen und musst nichts weiter tun.
Solltest du noch keine private Altersvorsorge haben, kannst du jetzt zu den aktuell geltenden gesetzlichen Regelungen einen Vertrag abschließen. So sicherst du dir Steuervorteile und umgehst die Rentenversicherungspflicht.
Wer sich als Selbstständiger nicht um seine private Altersvorsorge kümmert, wird konsequenterweise in die gesetzliche Rentenversicherung eingebunden. Denn warum sollte man nicht in das System einzahlen, von dem man später potenziell Grundsicherung bezieht, weil man keine Altersvorsorge betrieben hat?
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